Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen? Diese Frage stellen sich viele Eltern. Hier gibt es in Deutschland eine klare Regelung, die wir dir hier vorstellen möchten. Daneben gibt es aber auch weitere Empfehlungen, wie Kinder im Auto am mitfahren können.
Kinder möchten natürlich gerne vorne sitzen im Auto. Allerdings gibt es sowohl hier in der Bundesrepublik Deutschland als auch in vielen anderen europäischen Ländern eine Kindersitzpflicht. Hierzulande entstand die Pflicht für den Kindersitz am 1. April 1993. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in Deutschland und Österreich geben. Alle Angaben sind ohne Gewähr und sollten stehts zusätzlich auf ihre Aktualität überprüft werden.
Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Die Regel nach § 21 (1a) der StVO sagt, dass Sprösslinge bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres, die kleiner als 150 Zentimeter sind nur mit einer Rückhalteeinrichtung für Kinder mitgenommen werden dürfen. Diese Rückhalteeinrichtung muss den Anforderungen genügen und für den Nachwuchs geeignet sein.
Freie Platzwahl ab 12 Jahren und 150 cm Körpergröße
Sobald das Kind allerdings 150 Zentimeter groß ist, darf es unabhängig vom Alter auch vorne sitzen. Ebenso verhält es sich, unabhängig von der Größe, wenn der Sprössling das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.
Allerdings dürfen auch Babies und Neugeborene unter einem Körpergewicht von 9 Kilogramm in einem Kindersitz mit Rückhalteeinrichtung vorne sitzen. Diese Sitze sind den meisten Eltern unter der Bezeichnung „Reboarder-Sitze“ ein Begriff. Sie werden rückwärts montiert und sind Pflicht für Kinder die weniger als neun Kilogramm wiegen. Viele Experten raten die Kleinen auch darüber hinaus im Reboarder-Kindersitz mitzunehmen. Dabei muss der Airbag deaktiviert werden.
Regelungen in Österreich
Seit dem Jahre 1993 gilt in Deutschland die Regel, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimeter oder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr in einem geeigneten Kindersitz befördert werden müssen. In Österreich ist der Kindersitz sogar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vorgeschrieben. Die Straßenverkehrsordnung im schönen Alpenland will es so. Für alle Eltern steht die Sicherheit ihrer Kids natürlich an erster Stelle. Deswegen werden sie auch nicht sparen, wenn sie einen Kindersitz kaufen.
Worauf ist bei einem Kindersitz im Auto zu achten?
Seit 2013 ist das System „Isofix“ für jeden in der Bundesrepublik zugelassenen Neuwagen Pflicht. Dieses Befestigungssystem dient den Eltern zur einfachen Montage eines Kindersitzes an den Autositz. Ein guter Kindersitz, der richtig befestigt ist, ist der beste Schutz für Ihren Sprössling bei der Autofahrt. Der Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung dafür, dass der kleine oder junge Fahrgast vorschriftsmäßig befördert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine lange oder um eine kurze Strecke handelt.
Kindersitze nach der UN-ECE R44/04 Verordnung werden in verschiedene Kategorien unterteilt:
- Unter die Gruppe „0“ fallen die Babyschalen für Neugeborene zwischen 0 und 10 Kilogramm.
- Die Gruppe „0+“ umfasst ebenfalls Babyschalen. Sie sind für Säuglinge mit 0 bis 13 Kilogramm gedacht.
- In der Gruppe „I“ wiederum sind Reboarder und nach rückwärts gerichtete Kindersitze (9 bis 18 Kilogramm) beherbergt.
- In der Kindersitzgruppe „II“ befinden sich Reboarder und vorwärtsgerichtete Kindersitze für Kids zwischen 22 und 36 Kilogramm.
- Mitwachsende Modelle der Gruppen „I/II“ sind dagegen Reboarder und vorwärtsgerichtete Kindersitze für Sprösslinge mit einem Gewicht zwischen 9 und 25 Kilogramm.
- Erzeugnisse der Gruppe „III“ für Kids zwischen 22 und 30 Kilogramm werden häufig als einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenteil und Seitenaufprallschutz verkauft.
- Die Hersteller der Kindersitze bringen zudem bei der Gruppe „II/II“ auch vorwärtsgerichtete Kindersitze mit höhenverstellbaren Kopfstützen auf den Markt.
Hinweis
Anzuführen gilt es auch, dass neu verkaufte Kindersitze seit dem Jahre 2018 der neuen i-Size-Norm entsprechen müssen. Dabei sind strengere Auflagen zu erfüllen als bei den Kategorien ECE R44/04 und ECE R 44/03.
Empfehlungen von Experten
Unfallstatistiken zeigen es immer wieder: Der sicherste Platz für Ihre Kids ist die Rückbank. Daher sollten sie, wenn möglich hinten sitzen. Sobald ein Kind 1,50 Meter groß ist, hat es freie Platzwahl im Auto. Es darf ohne Kindersitz und Sitzerhöhung auch vorne sitzen. Denn die Sicherheitsgurte kann am Körper des Sprösslings entlang geführt werden, ohne dass dabei der Hals abgeschnürt wird. Die Sicherheit ist auch bei einem spontanen Bremsvorgang gegeben.
Laut Gesetz darf der Nachwuchs auf einen Kindersitz verzichten, wenn er zwölf Jahre oder älter ist (aber noch keine 1,50 Meter misst). Damit für den richtigen Verlauf des Gurtbandes gesorgt ist, raten Experten in solchen Fällen zu einer Sitzerhöhung. Auf jeden Fall hat das Kind die freie Platzwahl. Anzuführen gilt es außerdem, dass bei zwei auf der Rückbank installierten Kindersitzen beim dritten Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres auf einen zusätzlichen Kindersitz verzichtet werden kann. Ihr Nachwuchs muss dann allerdings mit dem Fahrzeug-eigenen 3-Punkt-Gurt gesichert sein.
Wo ist der sicherste Platz für den Kindersitz?
Laut vieler Experten gilt der mittlere Platz auf der Rückbank als der sicherste Platz für den Kindersitz. Das hat durchaus einen nachvollziehbaren Grund, denn die freien Plätze links und rechts bieten dem Nachwuchs bei einem Seitenaufprall zusätzlichen Schutz. Ältere PKW-Modelle sind häufig nur mit einem Beckengurt ausgestattet. Da ein Sitzerhöher aber nicht mit einem Beckengurt verwendet werden darf, fällt der mittlere Platz auf der Rückbank weg.
Die meisten neuen Fahrzeugmodelle sich mittlerweile bereits mit dem Isofix-Befestigungssystem versehen. Das bedeutet Sie können Ihren Autokindersitz (mit Isofix) an der Isofix-Befestigung anbringen. Sobald der Sitz richtig fixiert ist, meldet sich ein akustisches Signal. Bei dieser Art von Befestigung besteht eine stabile Verbindung zwischen Kindersitz und Fahrzeugkarosserie. Eltern, die einen neuen Kindersitz kaufen, müssen darauf achten, dass dieser auch mit ihrem Fahrzeug kompatibel ist. Kleine Säuglinge die im Reboarder auf dem Vordersitz mitgenommen werden, blicken während der Fahrt entgegen die Fahrtrichtung. Diese Sitze wirken wie ein Schutzschild. Sie fangen das kleine Kind auf. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Aufprallenergie gleichmäßig verteilt wird. Wichtig ist, dass bei einem rückwärtsgewandten Kindersitz der Beifahrerairbag nicht aktiviert sein darf.
Hinweis
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung § 21 (1a) droht dem Fahrzeuglenker ein ordentliches Bußgeld, das dem Bußgeldkatalog im Internet entnehmen können.
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