Alleinerziehende Väter und Mütter haben es doppelt schwer. Sie haben keinen Partner oder keine Partnerin, um die Verantwortung für das Kind zu teilen und auch aus finanzieller Sicht haben es Alleinerziehende nicht so leicht.
Vor und nach der Geburt
Frauen, die ein Kind erwarten und sich von ihrem Partner getrennt haben oder verlassen wurden, die können schon vor der Geburt auf finanzielle Hilfe vom Staat hoffen. Um einen Ausgleich zum Mutterschaftsgeld zu schaffen, stehen alleinerziehenden Müttern Zuschüsse zu, wenn sie vorher in einem Beschäftigungsverhältnis waren. Nach der Geburt kommen das Kindergeld und auch das Elterngeld dazu, das 14 Monate lang gezahlt wird, wenn die Mutter nicht in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen, weil sie vielleicht keine Betreuung für das Kind hat. Wer zwar sich selbst, aber nicht auch noch ein Kind finanzieren kann, der hat Anspruch auf einen sogenannten Kinderzuschlag, der bei der ARGE beantragt werden muss.
Nur für Alleinerziehende
Neben den Zuschüssen, die sowohl alleinerziehende Mütter und Väter als auch Paare bekommen, gibt es noch Zuwendungen des Staates, die nur den Alleinerziehenden zustehen. Dazu gehört unter anderem auch der Nebenbedarfszuschlag, der bis zu 60% des letzten Bruttolohns ausmachen kann. Auch wenn kein Unterhalt gezahlt wird, springt das Jugendamt ein und zahlt bis zu 72 Monate lang einen Zuschuss. Frauen, die mit ihrem Kind alleine sind, können noch einmal einen Zuschuss bei der ARGE beantragen, der bei 160,- Euro liegt. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Alleinerziehende über eine Singlebörse im Internet einen neuen Partner oder eine Partnerin suchen, denn das Alleinsein mit einem Kind ist auf Dauer schwer, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Auch für das Selbstbewusstsein der Kinder ist es oft besser.
Wo gibt es Informationen?
Wenn Sie sich über die Möglichkeiten und die Höhe der staatlichen Zuschüsse als Alleinerziehender informieren wollen, dann sind die ARGE und auch das Jugendamt eine gute Adresse. Umfangreiche Informationen und auch Broschüren zu diesem Thema bekommen Sie aber auch beim zuständigen Bundesministerium für Familie und Soziales in Berlin. Diese Informationen und auch Merkblätter und Broschüren können Sie sich entweder auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen oder auf dem postalischen Weg zuschicken lassen. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.
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